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Heide GmbH
Yorckstr.25
D-76185 Karlsruhe
Germany
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen
aller Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener
Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend
"Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach
dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren
elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens
innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung
schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht
rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das
Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine
Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung
beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn
eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens
zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem
Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber
verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu. 3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im
vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete
Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch
Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder
durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht
kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch
den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt,
Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu
vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der
Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine
Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte
Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er
sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten
Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen
kann. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten
und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der
Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie
Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den
technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der
Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der
Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels,
soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der
Übermittlung auftreten. 4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im
Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft
durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber
trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei
Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der
Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen. 5. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an
Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte
und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten
oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine
Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht
verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung
an das Unternehmen zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für
das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche
Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die
Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber
kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes
Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft
diem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein
Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in
Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind
in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen
erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene
Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4
Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern
einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. 2.
Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für
vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie
von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis
angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann
nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Ertelung des Auftrages wird
die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch
den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax
oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des
Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das
Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und
Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,
wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die
Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene
Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die
Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2.
Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3.
In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht
vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche
Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot
eingestellten Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss
auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert
sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des
Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies
gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für
Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die
Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich
geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne
ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte
behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig,
der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings
berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen
für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen. 2. Für die
Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein
von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von
Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die
Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das
Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur
Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen
unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine
Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der
Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in
Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von
jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas
Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Das
Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach
Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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